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Punktekatalog - Stand: 01.08.2007 |
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Die Straßenverkehrsordnung gibt die grundlegenden Verkehrsregeln vor. Sie sorgen für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr, denn niemand soll behindert, belästigt oder gar gefährdet und geschädigt werden.
Informieren Sie sich über die Bepunktung der Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Zuordnung bei Fahranfängern auf Probe, Regelsätze und Fahrverbote. Die folgenden Delikte sind nach den Bußgeldkatalog-Nummern (BKat-Nr.) sortiert.
| | BKat-Nr. |
| Straftaten |
|
| Straßenbenutzung durch Fahrzeuge |
4 - 6 |
| Geschwindigkeiten |
8 - 10 |
| Geschwindigkeit - Lastkraftwagen, Omnibusse |
11.1... |
| Geschwindigkeit - kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder mit Kraftomnibussen mit Fahrgästen |
11.2... |
| Geschwindigkeit - Personenkraftwagen, Motorrad |
11.3... |
| Abstand |
12, 15 |
| Überholen |
17, 18, 19, 20 - 22 |
| Vorfahrt |
34 |
| Abbiegen |
40, 41, 43, 44 |
| Parken |
51a.3, 53.1 |
| Liegenbleiben von Fahrzeugen |
66 |
| Beleuchtung |
76 |
| Autobahnen und Kraftfahrstraßen |
79, 81 - 83, 85, 88 |
| Bahnübergänge |
89, 89a... |
| Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse |
92, 93, 95 |
| Sicherung von Kindern |
99 |
| Ladung |
102, 104 |
| Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers |
108, 109a |
| Fußgängerüberwege |
113 |
| Übermäßige Straßenbenutzung |
115, 116 |
| Sonntagsfahrverbot |
119, 120 |
| Verkehrshindernisse |
123 |
| Zeichen eines Polizeibeamten |
129 |
| Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen |
132, 133 |
| Vorschriftzeichen |
150 - 153 |
| Richtzeichen |
158, 159b, 162 |
| Andere verkehrsrechtliche Anordnungen |
164, 165 |
| Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis |
166 |
| Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung |
171, 172 |
| Zulassung |
175 - 177 |
| Betriebsverbot und -beschränkungen |
178, 179 |
| Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten |
182 |
| Ausländische Kraftfahrzeuge |
185b |
| Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger |
186, 187 |
| Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge |
189 |
| Führen eines Fahrtenbuches |
190 |
| Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombination |
192, 193 |
| Kurvenlaufeigenschaften |
195, 196 |
| Achslast, Gesamtgewichte, Anhängelast hinter Kraftfahrzeug |
198 - 200 |
| Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Kraftomnibussen |
201, 202 |
| Bereifung und Laufflächen |
212, 213 |
| Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs |
214 |
| Stützlast |
217 |
| Abgasuntersuchung |
218 |
| Geschwindigkeitsbegrenzer |
223 - 225 |
| Amtliches Kennzeichen |
227, 228 |
| Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen |
233 |
| Ferienreise-Verordnung |
239, 240 |
| Alkohol - 0,5 Promille-Grenze |
241 |
| Drogen - Berauschende Mittel |
242 |
| Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen |
243 |
| Andere Ordnungswidrigkeiten |
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Urheberrechtlicher Hinweis des Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg
Der vorstehende Text entstammt dem Kraftfahrt-Bundesamt. Die Vervielfältigung und Verbreitung dieser Veröffentlichung, auch auszugsweise und in digitalisierter Form, ist nur mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt auch, wenn Inhalte dieser Veröffentlichung weiterverbreitet werden, die nur mittelbar erlangt wurden.
Deshalb empfiehlt das Kraftfahrt-Bundesamt bei beabsichtigter Verbreitung, auf die bei ihm zu erhaltenden Daten Bezug zu nehmen und – nach vorheriger Anzeige – zur Website des Kraftfahrt-Bundesamtes zu verknüpfen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt behält sich vor, im Einzelfall eine solche Verknüpfung zu untersagen, wenn die Inhalte der Website des Verbreitenden diesen Anforderungen nicht genügen oder hier Informationen enthalten sind, die ihrem Sinn nach gegen die Interessen oder die Aufgabenstellung des Kraftfahrt-Bundesamtes gerichtet sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.
© Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten. www.kba.de
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Punktekatalog - Straftaten |
| Delikt | Punkte | FaP-
Kate-
gorie
**) |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(§ 142 des Strafgesetzbuches) mit Ausnahme des Absehens von Strafe und der Milderung von Strafen in den Fällen des § 142 Abs. 4 StGB |
7 P |
A |
| Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge |
|
|
| ... Alkoholgenusses |
7 P |
A |
| ... Genusses anderer berauschender Mittel |
7 P |
A |
| ... geistiger oder körperlicher Mängel |
7 P |
A |
| Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) |
|
|
| ... Vorfahrtmissachtung |
7 P |
A |
| ... Fehlverhalten beim Überholen |
7 P |
A |
| ... Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen |
7 P |
A |
| ... zu schnelles Fahren |
7 P |
A |
| ... Missachtung des Rechtsfahrgebotes |
7 P |
A |
| ... Wenden, rückwärts fahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, rückwärts fahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen |
7 P |
A |
| ... Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge |
7 P |
A |
| Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge |
|
|
| ... Alkoholgenusses |
7 P |
A |
| ... Genusses anderer berauschender Mittel |
7 P |
A |
| ... Vollrausch |
7 P |
A |
| Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führen eines Kraftfahrzeuges |
|
|
| ... ohne Fahrerlaubnis |
6 P |
A |
| ... trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins |
6 P |
A |
| Kennzeichenmissbrauch |
6 P |
B |
| Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeug oder Anhänger |
6 P |
A |
| Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeug |
5 P |
B |
| Nötigung |
5 P |
A |
| Tötung **) |
5 P |
|
| Körperverletzung **) |
5 P |
|
| Gefährliche Eingriffe im Straßenverkehr |
5 P |
A |
| Unterlassene Hilfeleistung |
5 P |
A |
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sofern das Gericht die Strafe in den Fällen des § 142 Abs. 4 StGB gemildert oder von der Strafe abgesehen hat |
5 P |
A |
| Alle anderen Straftaten |
5 P |
B |
| *) |
FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung). |
| **) |
Für die Bewertung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung bei Fahrerlaubnis auf Probe in Abschnitt A oder B der Anlage 12 zu § 34 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend. |
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Punktekatalog - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge |
|
(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
|
BKat-Nr.*)
|
Delikt
|
Punkte
|
FaP-
Kategorie
**)
|
Regel-
satz
EUR
|
Fahrverbot
|
| 4 |
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen |
|
|
|
|
| 4.1 |
... bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet |
2 P |
A |
40 |
nein |
| 4.2 |
... auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert |
1 P |
A |
40 |
nein |
| 5a.1 |
Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst
- mit Behinderung |
1P |
B |
40 |
nein |
| 6 |
Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht |
3 P |
B |
75 |
nein |
| *) |
BKat-Nr. |
= |
Bußgeldkatalog-Nummer |
| **) |
FaP |
= |
"Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung). |
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Punktekatalog - Geschwindigkeit |
|
(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
|
BKat-Nr.
*)
|
Delikt
|
Punkte
|
FaP-
Kate-
gorie
**)
|
Regelsatz EUR
|
Fahrverbot
|
8
8.1 |
Mit nichtangepasster Geschwindigkeit gefahren
trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis) |
3 P |
A |
50 |
nein |
9
9.1
9.2
9.3 |
Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten (soweit nicht BKat-Nr. 11.1.8 - 11.1.10; 11.2.8 - 11.2.10; 11.3.8 - 11.3.10 *)) |
3 P |
A |
50
bis
475 |
s. BKat-Nr. *) |
| 10 |
Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen |
3 P |
A |
60 |
nein |
| *) |
BKat-Nr. |
= |
Bußgeldkatalog-Nummer |
| **) |
FaP |
= |
"Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung). |
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Punktekatalog - Geschwindigkeit Lkw, Omnibusse |
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(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
|
BKat-
Nr.*)
|
Delikt
|
Punkte
|
FaP-
Kategorie
**)
|
Regel-
satz
EUR
|
Fahr
verbot
|
| 11 |
Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b Straßenverkehrsordnung genannten Art
(z. B. Lkw, Omnibusse)
geschlossene Ortschaften |
|
|
|
|
| 11.1.3 |
bis 15 km/h - innerhalb
für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt |
1 P |
A |
50 |
nein |
| 11.1.3 |
bis 15 km/h - außerhalb
für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt |
1 P |
A |
40 |
nein |
| 11.1.4 |
16 - 20 km/h - innerhalb |
1 P |
A |
50 |
nein |
| 11.1.4 |
16 - 20 km/h - außerhalb |
1 P |
A |
40 |
nein |
| 11.1.5 |
21 - 25 km/h - innerhalb |
1 P |
A |
60 |
nein |
| 11.1.5 |
21 - 25 km/h - außerhalb |
1 P |
A |
50 |
nein |
| 11.1.6 |
26 - 30 km/h - innerhalb |
3 P |
A |
90 |
ja |
| 11.1.6 |
26 - 30 km/h - außerhalb |
3 P |
A |
60 |
nein;
ja ***) |
| 11.1.7 |
31 - 40 km/h - innerhalb |
3 P |
A |
125 |
ja |
| 11.1.7 |
31 - 40 km/h - außerhalb |
3 P |
A |
100 |
ja |
| 11.1.8 |
41 - 50 km/h - innerhalb |
4 P |
A |
175 |
ja |
| 11.1.8 |
41 - 50 km/h - außerhalb |
3 P |
A |
150 |
ja |
| 11.1.9 |
51 - 60 km/h - innerhalb |
4 P |
A |
300 |
ja |
| 11.1.9 |
51 - 60 km/h - außerhalb |
4 P |
A |
275 |
ja |
| 11.1.10 |
über 60 km/h - innerhalb |
4 P |
A |
425 |
ja |
| 11.1.10 |
über 60 km/h - außerhalb |
4 P |
A |
375 |
ja |
| *) |
BKat-Nr. |
= |
Bußgeldkatalog-Nummer |
| **) |
FaP |
= |
"Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung). |
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