Punkte Flensburg
Punktekatalog - Stand: 01.08.2007

Die Straßenverkehrsordnung gibt die grundlegenden Verkehrsregeln vor. Sie sorgen für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr, denn niemand soll behindert, belästigt oder gar gefährdet und geschädigt werden.

Informieren Sie sich über die Bepunktung der Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Zuordnung bei Fahranfängern auf Probe, Regelsätze und Fahrverbote. Die folgenden Delikte sind nach den Bußgeldkatalog-Nummern (BKat-Nr.) sortiert.

 BKat-Nr.
Straftaten  
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge 4 - 6
Geschwindigkeiten 8 - 10
Geschwindigkeit - Lastkraftwagen, Omnibusse 11.1...
Geschwindigkeit - kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder mit Kraftomnibussen mit Fahrgästen 11.2...
Geschwindigkeit - Personenkraftwagen, Motorrad 11.3...
Abstand 12, 15
Überholen 17, 18, 19, 20 - 22
Vorfahrt 34
Abbiegen 40, 41, 43, 44
Parken 51a.3, 53.1
Liegenbleiben von Fahrzeugen 66
Beleuchtung 76
Autobahnen und Kraftfahrstraßen 79, 81 - 83, 85, 88
Bahnübergänge 89, 89a...
Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse 92, 93, 95
Sicherung von Kindern 99
Ladung 102, 104
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers 108, 109a
Fußgängerüberwege 113
Übermäßige Straßenbenutzung 115, 116
Sonntagsfahrverbot 119, 120
Verkehrshindernisse 123
Zeichen eines Polizeibeamten 129
Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen 132, 133
Vorschriftzeichen 150 - 153
Richtzeichen 158, 159b, 162
Andere verkehrsrechtliche Anordnungen 164, 165
Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis 166
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 171, 172
Zulassung 175 - 177
Betriebsverbot und -beschränkungen 178, 179
Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten 182
Ausländische Kraftfahrzeuge 185b
Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger 186, 187
Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge 189
Führen eines Fahrtenbuches 190
Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombination 192, 193
Kurvenlaufeigenschaften 195, 196
Achslast, Gesamtgewichte, Anhängelast hinter Kraftfahrzeug 198 - 200
Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Kraftomnibussen 201, 202
Bereifung und Laufflächen 212, 213
Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs 214
Stützlast 217
Abgasuntersuchung 218
Geschwindigkeitsbegrenzer 223 - 225
Amtliches Kennzeichen 227, 228
Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen 233
Ferienreise-Verordnung 239, 240
Alkohol - 0,5 Promille-Grenze 241
Drogen - Berauschende Mittel 242
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen 243
Andere Ordnungswidrigkeiten  

Urheberrechtlicher Hinweis des Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg
Der vorstehende Text entstammt dem Kraftfahrt-Bundesamt. Die Vervielfältigung und Verbreitung dieser Veröffentlichung, auch auszugsweise und in digitalisierter Form, ist nur mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt auch, wenn Inhalte dieser Veröffentlichung weiterverbreitet werden, die nur mittelbar erlangt wurden.

Deshalb empfiehlt das Kraftfahrt-Bundesamt bei beabsichtigter Verbreitung, auf die bei ihm zu erhaltenden Daten Bezug zu nehmen und – nach vorheriger Anzeige – zur Website des Kraftfahrt-Bundesamtes zu verknüpfen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt behält sich vor, im Einzelfall eine solche Verknüpfung zu untersagen, wenn die Inhalte der Website des Verbreitenden diesen Anforderungen nicht genügen oder hier Informationen enthalten sind, die ihrem Sinn nach gegen die Interessen oder die Aufgabenstellung des Kraftfahrt-Bundesamtes gerichtet sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.

 © Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten. www.kba.de

 
Punktekatalog - Straftaten

Delikt Punkte FaP-
Kate-
gorie
**)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(§ 142 des Strafgesetzbuches) mit Ausnahme des Absehens von Strafe und der Milderung von Strafen in den Fällen des § 142 Abs. 4 StGB
7 P A
Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge    
... Alkoholgenusses 7 P A
... Genusses anderer berauschender Mittel 7 P A
... geistiger oder körperlicher Mängel 7 P A
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)    
... Vorfahrtmissachtung 7 P A
... Fehlverhalten beim Überholen 7 P A
... Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen 7 P A
... zu schnelles Fahren 7 P A
... Missachtung des Rechtsfahrgebotes 7 P A
... Wenden, rückwärts fahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, rückwärts fahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen 7 P A
... Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 P A
Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge        
... Alkoholgenusses 7 P A
... Genusses anderer berauschender Mittel 7 P A
... Vollrausch 7 P A
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führen eines Kraftfahrzeuges        
... ohne Fahrerlaubnis 6 P A
... trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 P A
Kennzeichenmissbrauch 6 P B
Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeug oder Anhänger 6 P A
Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeug 5 P B
Nötigung 5 P A
Tötung **) 5 P  
Körperverletzung **) 5 P  
Gefährliche Eingriffe im Straßenverkehr 5 P A
Unterlassene Hilfeleistung 5 P A
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sofern das Gericht die Strafe in den Fällen des § 142 Abs. 4 StGB gemildert oder von der Strafe abgesehen hat 5 P A
Alle anderen Straftaten 5 P B
*) FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).
**) Für die Bewertung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung bei Fahrerlaubnis auf Probe in Abschnitt A oder B der Anlage 12 zu § 34 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.

 

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Punktekatalog - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-Nr.*)  

Delikt

Punkte

FaP-
Kategorie
**)

Regel-
satz
EUR

Fahrverbot

4 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen        
4.1 ... bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet 2 P A 40 nein
4.2 ... auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert 1 P A 40 nein
5a.1 Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst
- mit Behinderung
1P B 40 nein
6 Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht 3 P B 75 nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer
**) FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).
 

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Punktekatalog - Geschwindigkeit

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

 BKat-Nr.
*)

 Delikt

 Punkte

 FaP-
Kate-
gorie
**)

 Regelsatz EUR

 Fahrverbot

8
8.1
Mit nichtangepasster Geschwindigkeit gefahren
trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)
3 P A 50    nein
9
9.1
9.2
9.3
Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten (soweit nicht BKat-Nr. 11.1.8 - 11.1.10; 11.2.8 - 11.2.10; 11.3.8 - 11.3.10 *)) 3 P A 50
bis
475
s. BKat-Nr. *)
10 Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen 3 P A 60 nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer
**) FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).
 

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Punktekatalog - Geschwindigkeit Lkw, Omnibusse

(Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-

Nr.*)       

Delikt                                                                             

Punkte   

FaP-
Kategorie
**)

Regel-
satz
EUR
        

Fahr

verbot      

11 Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b Straßenverkehrsordnung genannten Art
(z. B. Lkw, Omnibusse)

geschlossene Ortschaften
               
11.1.3 bis 15 km/h - innerhalb
für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt
1 P A 50 nein
11.1.3 bis 15 km/h - außerhalb
für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt
1 P A 40 nein
11.1.4 16 - 20 km/h   -  innerhalb 1 P A 50 nein
11.1.4 16 - 20 km/h   -  außerhalb 1 P A 40 nein
11.1.5 21 - 25 km/h   -  innerhalb 1 P A 60 nein
11.1.5 21 - 25 km/h   -  außerhalb 1 P A 50 nein
11.1.6 26 - 30 km/h   -  innerhalb 3 P A 90 ja
11.1.6 26 - 30 km/h   -  außerhalb 3 P A 60 nein;
ja ***)
11.1.7 31 - 40 km/h   -  innerhalb 3 P A 125 ja
11.1.7 31 - 40 km/h   -  außerhalb 3 P A 100 ja
11.1.8 41 - 50 km/h   -  innerhalb 4 P A 175 ja
11.1.8 41 - 50 km/h   -  außerhalb 3 P A 150 ja
11.1.9 51 - 60 km/h   -  innerhalb 4 P A 300 ja
11.1.9 51 - 60 km/h   -  außerhalb 4 P A 275 ja
11.1.10 über 60 km/h   -  innerhalb 4 P A 425 ja
11.1.10 über 60 km/h   -  außerhalb 4 P A 375 ja

 

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer
**) FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).
 

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